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Klinisches Ethikkomitee (KEK)

Kontakt

kbo-Isar-Amper-Klinikum Region München
Klinisches Ethikkomitee
Vockestraße 72
85540 Haar

E-Mail | anmeldung-kek.iak(at)kbo.de
Telefon | 089 4562-2456

 

Vorsitzende:
Dr. Dagmar Kaub-Wittemer, Oberärztin im Zentrum für Altersmedizin und Entwicklungsstörungen (ZfAE)

Stellvertretende Vorsitzende:
Sophia Divora, Akademisch qualifizierte Pflegekraft, Forensik

Was ist das Klinische Ethikkomitee (KEK)?

Das KEK ist ein Beratungsgremium des kbo-Isar-Amper-Klinikums Region München (kbo-IAK), welches Unterstützung im Umgang mit schwierigen Entscheidungssituationen während der Behandlung unserer Patient*innen bietet. Seine multiprofessionellen Mitglieder sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Beratungen finden in einem vertraulichen Rahmen statt.

Vorrangiges Ziel des KEK ist es, ethisch begründete, gemeinsam verantwortete Entscheidungen in der Patient*innenversorgung zu fördern und die Sensibilität und Urteilskompetenz der Mitarbeitenden bei ethischen Fragen zu steigern. Das Beratungsergebnis wird in Form einer Empfehlung gegeben und bestenfalls im Rahmen einer partizipativen Entscheidungsfindung erarbeitet. Es ist niemals als eine Handlungsvorgabe oder -anweisung zu verstehen.

Weiterhin soll das KEK dazu beitragen, die Kommunikation über wertbezogene Fragen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und Fachdisziplinen zu verbessern. Auf diese Weise möchte das KEK nicht nur die Qualität der Patient*innenversorgung, sondern auch die Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeitenden fördern.

Aufgaben

  • Moderation ethischer Fallbesprechungen vor Ort in der Abteilung zu individuellen Patient*innen
  • Entwicklung ethischer Empfehlungen für häufig wiederkehrende ethische Problemfelder in Kooperation mit den Kliniken/Fachbereichen
  • Öffentliche Informationsveranstaltungen zur klinischen Ethik
  • Fort- und Weiterbildung in klinischer Ethik
  • Organisationsethische Beratung

 

Ethische Fallbesprechung

In der Behandlung von Patient*innen müssen häufig auch Fragen beantwortet werden, die über die fachlichen Urteile hinaus gehen. So können zum Beispiel Unsicherheit oder Uneinigkeit bei der Patient*innenversorgung, Unsicherheit in der Prognose, Zwangsmaßnahmen oder in der Feststellung des Patient*innenwillens Anlass für eine Fallbesprechung sein. Im Vorfeld besteht die Möglichkeit – mit und ohne anschließender Fallbesprechung – zu einem vertraulichen Austausch hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten des KEKs.

Wie verläuft eine ethische Fallbesprechung?

Die ethische Fallbesprechung dauert ca. 60–120 Minuten und wird von einer geschulten Ethikberater*in moderiert sowie protokolliert. Dabei werden systematisch alle ethisch relevanten Aspekte der Situation bearbeitet.*

  • Zunächst erfolgt eine medizinische und psychosoziale Aufarbeitung des Falls (Informationen zu Patient*in, Diagnose, Befunden etc. sowie Handlungsstrategien mit ihren Chancen und Risken)
  • Im nächsten Schritt werden die ethischen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten/der Patientin sowie gegenüber Dritten herausgearbeitet.
  • Anschließend erfolgt eine übergreifende Situationsbeurteilung, wobei geprüft wird, ob die einzelnen ethischen Verpflichtungen auf die gleiche Handlungsoption hinauslaufen oder ob Konflikte zwischen den verschiedenen Verpflichtungen bestehen.
  • Die Beratung stellt eine Entscheidungsunterstützung dar, beinhaltet jedoch keine Handlungsanweisung
  • Das Ergebnisprotokoll der Beratung wird anschließend in der Patientenakte hinterlegt.

Wer kann eine Fallbesprechung anregen?

Jede/r Mitarbeitende des kbo-Isar-Amper-Klinikums (ALLE Mitglieder des Behandlungsteams) sowie die Patient*innen und deren Angehörige können eine ethische Fallbesprechung anregen.
Die Prüfung und ggf. Planung der Beratung obliegt dem KEK. Die duale Führung der betroffenen Klinik wird informiert und einbezogen.

Wie kann eine Fallbesprechung angeregt werden?

Besteht der Wunsch/Bedarf einer Fallbesprechung wenden Sie sich bitte mittels dieser Kontaktadresse (anmeldung-kek.iak@kbo.de) an das KEK. (siehe auch Kontaktdaten auf der Rückseite). Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage Rückmeldung.

Für eine Fallbesprechung auf Station benötigen wir einige Informationen

  • Wer wünscht sich die Fallbesprechung (Name, Funktion und Kontaktdaten)?
  • Um welche Patientin/welchen Patienten handelt es sich und wie lässt sich die Situation kurz zusammenfassen?
  • Wo sehen Sie das ethische Problem?
  • Wer sollte ihrer Meinung nach an dieser Fallbesprechung teilnehmen?
  • Wo und wann könnte eine ungestörte Besprechung für etwa 60 Minuten stattfinden?

 

*nach der prinzipienorientierten Medizinethik für ethische Fallbesprechungen (nach Beauchamp und Childress)